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KI-Kennzeichnung am Telefon – was für Telefonansagen gilt

Mit dem europäischen Regelwerk zu künstlicher Intelligenz ist die Frage aufgekommen, ob eine Telefonansage mit KI-Stimme gekennzeichnet werden muss. Die Antwort hängt davon ab, was die Stimme tut.

Vorweg der Hinweis, der hier hingehört: Dieser Text ist eine praxisnahe Einordnung, keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine verbindliche Auskunft für Ihren Fall brauchen, hilft nur eine anwaltliche Prüfung.

Zwei Fälle, die man unterscheiden sollte

Die abgespielte Ansage

Eine vorproduzierte Ansage, die Öffnungszeiten nennt oder um eine Nachricht bittet. Sie führt keinen Dialog – der Anrufer erwartet hier ohnehin eine Aufzeichnung, nicht ein Gespräch.

Der dialogfähige Sprachassistent

Ein System, das auf Antworten reagiert und den Eindruck eines Gesprächs erzeugt. Hier ist Transparenz das Thema – der Anrufer sollte wissen, dass er nicht mit einem Menschen spricht.

Der Unterschied in einem Satz

Je näher das System an einem echten Gespräch ist, desto eher stellt sich die Frage nach einer Kennzeichnung.

Warum wir offensiv mit dem Thema umgehen

Unabhängig davon, was rechtlich verlangt wird: Wir halten Offenheit für die bessere Strategie. Wer eine KI-Stimme einsetzt und so tut, als säße jemand im Studio, hat ein Problem, sobald jemand nachfragt – und in diesem Markt fragen Kunden nach.

Deshalb steht bei uns überall, dass es KI-Stimmen sind. Das ist kein Makel, sondern das Produkt: Sie bekommen in fünf Minuten eine professionelle Ansage, die Sie jederzeit ändern können. Wer das offen sagt, muss sich später nicht erklären.

Für Ihre eigene Kommunikation heißt das: Sie müssen in der Ansage selbst nichts erwähnen. Aber behaupten Sie nicht das Gegenteil – etwa mit einem Hinweis auf „echte Sprecher aus unserem Studio", wenn eine KI-Stimme spricht.

Praktische Empfehlungen

  • Nicht das Gegenteil behaupten
    Werben Sie nicht mit „echten Sprechern", wenn eine KI-Stimme spricht. Das ist der einzige Punkt, an dem es wirklich heikel wird.
  • Bei Dialogsystemen transparent sein
    Wenn Ihr System auf Antworten reagiert, sagen Sie am Anfang, dass es sich um einen automatischen Assistenten handelt.
  • Im Zweifel prüfen lassen
    Bei komplexeren Anwendungen ist eine anwaltliche Einschätzung günstiger als eine Auseinandersetzung im Nachhinein.
  • Dokumentieren, was Sie einsetzen
    Eine kurze interne Notiz, welche Ansagen wann mit welcher Technik entstanden sind, hilft bei jeder späteren Rückfrage.

Häufige Fragen

Muss ich in der Ansage sagen, dass eine KI spricht?

Bei einer gewöhnlichen abgespielten Telefonansage ist das nicht üblich und wird auch nicht erwartet – der Anrufer weiß, dass er eine Aufzeichnung hört. Bei dialogfähigen Systemen sieht es anders aus.

Was gilt für Sprachassistenten, die mit Anrufern sprechen?

Dort geht es um Transparenz: Der Anrufer sollte erkennen können, dass er mit einem automatischen System spricht. Ein kurzer Hinweis zu Beginn ist die einfachste Lösung.

Ist dieser Text eine Rechtsberatung?

Nein. Er ist eine praxisnahe Einordnung aus Sicht eines Anbieters. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Wie handhaben Sie das selbst?

Wir sagen überall, dass es KI-Stimmen sind – auf der Startseite, im Generator und unter Über uns. Dort steht auch, wann wir von einer KI-Stimme abraten.

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