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Musik für Warteschleife und Ansage – im Preis enthalten

Musik in der Warteschleife hat eine einzige Aufgabe: Sie soll die Stille überbrücken, ohne aufzufallen. Wer sie bemerkt, bemerkt sie meist negativ – weil sie zu laut ist, zu unruhig oder weil dieselben acht Takte zum zehnten Mal beginnen.

Deshalb arbeiten wir mit ruhiger Instrumentalmusik, die für den Einsatz am Telefon geeignet ist und rechtlich geklärt ist. Sie ist im Ansagepreis enthalten – ohne zusätzliche Lizenzkosten.

Was gute Warteschleifenmusik ausmacht

Instrumental

Gesang konkurriert mit der Sprachansage. Am Telefon wird dann beides undeutlich – der Text der Musik und der Text der Ansage.

Gleichmäßig

Große Lautstärkesprünge wirken über die Telefonleitung stärker als über Lautsprecher. Ruhige, gleichmäßige Stücke sind die sichere Wahl.

Schleifenfähig

Das Ende sollte unauffällig in den Anfang übergehen. Bei längerer Wartezeit hört man sonst jeden einzelnen Durchlauf.

Musik auswählen und anhören

Die aktuelle Musikauswahl finden Sie im KI-Tonstudio, wenn Sie eine Ansage erstellen. Dort hören Sie die Musik direkt in Kombination mit Ihrem Text und Ihrer Stimme – so, wie sie später am Telefon klingt. Das ist aussagekräftiger als eine Hörprobe der Musik allein, weil erst die Mischung zeigt, ob Sprache und Musik zueinander passen.

Musik jetzt anhören

Musikauswahl nach Branche

  • Praxis und Kanzlei
    Zurückhaltend und ruhig. Klavier oder sparsame Streicher wirken hier passend, alles Rhythmische eher nicht.
  • Handwerk und Technik
    Sachlich und unaufdringlich. Die Musik soll Kompetenz stützen, nicht Stimmung erzeugen.
  • Gastronomie und Hotel
    Etwas wärmer und einladender – hier darf die Musik die Atmosphäre des Hauses andeuten.
  • Handel und Dienstleistung
    Freundlich und neutral. Im Zweifel die unauffälligere Variante, weil sie mehrfach gehört wird.

Musik und Recht – kurz und ehrlich

Wenn Sie Musik einsetzen, die bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist, können dafür Gebühren anfallen – unabhängig davon, ob Sie die Musik gekauft haben. Musik aus dem Radio oder aus einem Streaming-Abo dürfen Sie in einer Telefonanlage nicht verwenden.

Die Musik, die wir bereitstellen, ist für den Einsatz in Ihrer Telefonansage geklärt. Eine pauschale Freistellung für jeden denkbaren Verwendungszweck geben wir bewusst nicht – das wäre unseriös. Wenn Sie darüber hinaus etwas vorhaben, etwa dieselbe Produktion in einem Werbespot, sprechen Sie uns vorher an.

Häufige Fragen zur Musik

Ist die Musik im Preis enthalten?

Ja. Die Musik aus unserer Bibliothek ist im Ansagepreis enthalten und darf ohne zusätzliche Lizenzkosten in Ihrer Telefonansage verwendet werden. Es fallen keine gesonderten Gebühren an.

Was bedeutet GEMA-frei genau?

Dass die Musik nicht von der GEMA vertreten wird und deshalb dort keine Gebühren anfallen. Es bedeutet nicht automatisch „kostenlos" oder „ohne Rechte". Eine ausführliche Erklärung finden Sie unter GEMA-freie Musik und GEMA.

Welche Musik passt in eine Warteschleife?

Ruhige Instrumentalmusik ohne Gesang und ohne große Lautstärkesprünge. Text in der Musik konkurriert mit der Sprachansage, und Dynamiksprünge wirken am Telefon stärker als über Lautsprecher.

Kann ich eigene Musik verwenden?

Ja, wenn Sie die Rechte dafür besitzen – etwa bei einem eigens produzierten Firmen-Jingle. Wie das abläuft, steht unter Jingle.

Wie laut ist die Musik unter der Stimme?

Deutlich leiser als die Sprache, damit die Verständlichkeit erhalten bleibt. Wir mischen das für Sie im passenden Verhältnis und bringen die Datei auf einen telefontauglichen Pegel.

Welche Musik ist gerade verfügbar?

Die aktuelle Auswahl sehen und hören Sie direkt im KI-Tonstudio, wenn Sie eine Ansage erstellen. Dort ist die Bibliothek immer auf dem neuesten Stand.

Ansage mit Musik erstellen

Text, Stimme und Musik in einem Durchgang – Sie hören die fertige Mischung in der kostenlosen Vorschau.

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