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GEMA-freie Musik für die Warteschleife – was der Begriff bedeutet

„GEMA-frei" ist einer der am häufigsten missverstandenen Begriffe im Zusammenhang mit Warteschleifenmusik. Er bedeutet nicht „kostenlos" und auch nicht „ohne Rechte" – sondern dass die Musik nicht von der GEMA vertreten wird und deshalb bei ihr keine Gebühren anfallen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Dingen: den Rechten an der Musik selbst und der Frage, ob für die Wiedergabe eine Meldung bei einer Verwertungsgesellschaft nötig ist. Beides gehört geklärt, bevor Musik in Ihrer Telefonanlage läuft.

Die drei Fälle in der Praxis

Musik aus unserer Bibliothek

Rechtlich geklärt und im Ansagepreis enthalten. Sie dürfen sie in Ihrer Telefonansage einsetzen, ohne zusätzliche Lizenzkosten.

Eigenes Firmen-Jingle

Wenn Sie die Rechte besitzen, können Sie es einbinden. Klären Sie mit dem Produzenten, ob die Nutzung am Telefon abgedeckt ist – siehe Jingle.

Musik aus Radio oder Streaming

Nicht zulässig. Ein Streaming-Abo erlaubt private Wiedergabe, nicht die Nutzung in einer Telefonanlage.

Warum wir keine pauschale Freistellung geben

Manche Anbieter werben mit dem Versprechen, ihre Musik sei „für jeden Zweck vollständig frei". Solche Pauschalzusagen sind unseriös, weil die rechtliche Lage vom konkreten Einsatz abhängt – und weil niemand ernsthaft für jeden denkbaren Verwendungszweck haften kann.

Was wir sagen können: Die Musik, die wir bereitstellen, ist für den Einsatz in Ihrer Telefonansage geklärt und im Preis enthalten. Wenn Sie darüber hinaus etwas vorhaben – etwa dieselbe Produktion in einem Werbespot einzusetzen – sprechen Sie uns vorher an. Dann klären wir das für Ihren Fall, statt Ihnen einen Satz ins Impressum zu schreiben, der im Ernstfall nichts wert ist.

Worauf Sie bei Warteschleifenmusik achten sollten

  • Instrumental statt Gesang
    Text in der Musik konkurriert mit der Sprachansage – am Telefon wird beides undeutlich.
  • Gleichmäßige Lautstärke
    Große Dynamiksprünge wirken am Telefon stärker als über Lautsprecher und irritieren.
  • Schleifenfähig
    Die Datei sollte am Ende unauffällig in den Anfang übergehen – sonst hört man bei langer Wartezeit jeden Durchlauf.
  • Zur Marke passend
    Klassik in der Autowerkstatt wirkt genauso unpassend wie Elektrobeats in der Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Ist GEMA-freie Musik kostenlos?

Nicht automatisch. „GEMA-frei" bedeutet, dass keine GEMA-Gebühren anfallen – die Musik selbst kann trotzdem lizenzpflichtig sein. Bei uns ist sie im Ansagepreis enthalten.

Muss ich meine Warteschleife bei der GEMA anmelden?

Wenn Sie ausschließlich Musik verwenden, die nicht von der GEMA vertreten wird, entfällt die Meldung dorthin. Bei anderer Musik kann eine Anmeldung erforderlich sein. Im Zweifel klären Sie das direkt mit der Verwertungsgesellschaft.

Darf ich Musik aus meinem Streaming-Abo verwenden?

Nein. Streaming-Abos decken die private Wiedergabe ab, nicht die Nutzung in einer Telefonanlage.

Kann ich eigene Musik einbinden?

Ja, wenn Sie die Rechte haben. Wie das abläuft, steht unter Jingle.

Wie laut sollte die Musik unter der Stimme sein?

Deutlich leiser als die Sprache. Wir mischen das im passenden Verhältnis und bringen die Datei auf einen telefontauglichen Pegel.

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